Bezugspersonen der teilnehmenden Rehabilitanden haben die Möglichkeit, an der Rehamaßnahme komplett oder zeitweilig teilzunehmen.
Die Lebenssituation hörgeschädigter Menschen kann durch die Teilnahme an einer Rehabilitation wesentlich positiver gestaltet werden. Sofern Bezugspersonen ebenfalls an dieser Maßnahme teilnehmen, kann erreicht werden, dass deren Erwartungen in Bezug auf den Rehabilitationserfolg der Hörgeschädigten nicht zu hoch gesetzt sind. Gleichsam wird Angehörigen deutlich, welchen Beitrag sie selbst zum Gelingen einer besseren Verständigung leisten können.
Durch die gemeinsame Teilnahme von Hörgeschädigten und ihren Bezugspersonen an einer Rehabilitation ergibt sich die Möglichkeit einer engeren Verzahnung von Entwicklungen und Veränderungen auf Seiten des Hörgeschädigten einerseits und der hörenden Bezugsperson andererseits. So kann eine Grundlage für die Anwendung des Gelernten entstehen und eine weitere positive Entwicklung nach der Rehabilitation gefördert werden.
Über die Bedingungen einer gemeinsamen oder zeitweiligen Teilnahme erteilt das Reha-Zentrum für Hörgeschädigte gesondert Auskunft.