Reha-Zentrum für Hörgeschädigte

Antragstellung

Über eine Kostenübernahme entscheidet der zuständige Rehabilitationsträger im Einzelfall.

Wenn Sie Interesse an einer Rehabilitation für Hörgeschädigte haben, senden Sie uns bitte diesen Fragebogen ausgefüllt zu. Sie erhalten dann von uns die entsprechenden Antragsformulare mit dem Hinweis auf den voraussichtlich zuständigen Kostenträger.

Der Antrag ist von Ihnen selbst beim Kostenträger einzureichen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung und stehen Ihnen mit unserer Erfahrung diesbezüglich zur Seite.

 
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